In den letzten Tagen erreichten uns viele Anfragen bzgl. der veränderten Beschilderung. Nachstehend die Erläuterungen vom LBV.SH.
Der LBV.SH ist für die Verkehrssicherungspflicht auf den genannten Abschnitten zuständig. Daher hat der LBV.SH auch das Lichtraumprofil von gewidmeten Rad- und Gehwegen im Blick zu halten. Dies erfolgt unter anderem durch die regelmäßigen Streckenkontrollen der Straßenmeistereien des LBV.SH. Bei der Streckenkontrolle im September d.J. ist aufgefallen, dass das Lichtraumprofil für Radfahrende auf Grund des diesjährigen, starken Gehölznachwuchses nicht mehr gegeben ist. Um seiner Verpflichtung nachzukommen weist der LBV.SH daher mit Hilfe der Schilder seit Ende September darauf hin, dass Radfahrende in den Bereichen absteigen müssen. Dies stellt die kurzfristige Maßnahmen dar. Im Laufe des Herbstes/Winters 2025/2026 wird die zuständige Straßenmeisterei des LBV.SH das Lichtraumprofil durch seitliche Rückschnitte wieder herstellen, so dass die Schilder im Anschluss abgebaut werden können.
Da an den zu wählenden Standorten keine Schildermaste vorhanden waren, wurden dafür temporäre Maste eingegraben. Im Hinblick auf den baldigen Rückbau wurden diese lediglich in den anstehenden Boden versenkt und nicht, wie sonst bei Verkehrszeichen üblich, durch Betonsockelsteine oder ein Betonfundament befestigt. Durch dieses Vorgehen hat es der LBV.SH vermieden, eine Beschilderung aufzustellen, die von Baustellen her bekannt ist, denn bei einem solchen Vorgehen hätte der LBV.SH eine vermeidbare Vielzahl von temporären Beschilderungen aufstellen müssen.